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Tattooentfernung & Pigmentlaser

Pigmentflecken behandeln: Was mit Sachkunde erlaubt ist — und was nicht

Fachartikel · ca. 8 Minuten Lesezeit · Stand: Juli 2026 · Autor: René Pfister, dipl. Ing. HTL/FH, Exec. MBA

Pigmentflecken behandeln: was mit Sachkunde erlaubt ist — und was nicht

Die kurze Antwort

Bei Pigmentflecken entscheidet nicht der Laser über die Zulässigkeit, sondern die Diagnose. Mit dem Sachkundenachweis «Haut und Pigmentierung» darf die postinflammatorische Hyperpigmentierung behandelt werden — also Verfärbungen, die nach einer Entzündung entstehen, etwa nach Akne. Unter ärztlichem Vorbehalt stehen dagegen Melasma, Altersflecken sowie aktinische und seborrhoische Keratosen, weil sie eine medizinische Anamnese erfordern und teils Krankheitswert haben. Der Q-Switch-Nd:YAG eignet sich technisch hervorragend für Pigment — aber die wichtigste Kompetenz ist, die Fleckenart korrekt einzuordnen, bevor der erste Puls fällt.

Warum die Diagnose wichtiger ist als der Laser

«Pigmentfleck» ist kein einheitliches Krankheitsbild, sondern ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Veränderungen — mit unterschiedlicher Ursache, unterschiedlicher Prognose und unterschiedlicher Rechtslage. Die technische Frage «Kann mein Laser das entfernen?» ist deshalb zweitrangig. Zuerst kommt die Frage: «Was ist das überhaupt — und darf ich es behandeln?» Wer diese Reihenfolge vertauscht, riskiert nicht nur ein schlechtes Resultat, sondern übersieht im schlimmsten Fall etwas Behandlungsbedürftiges.

 

Erlaubt mit Sachkunde: postinflammatorische Hyperpigmentierung

Die postinflammatorische Hyperpigmentierung (PIH) entsteht als Reaktion der Haut auf eine vorausgegangene Entzündung — klassisch nach Akne, aber auch nach kleinen Verletzungen oder Reizungen. Die Melanozyten produzieren im betroffenen Areal vermehrt Pigment, es bleibt ein dunkler Fleck zurück, nachdem die Entzündung längst abgeklungen ist. Gemäss BAG-Faktenblatt fällt die Behandlung der postinflammatorischen Hyperpigmentierung in den Sachkundenachweis «Haut und Pigmentierung» — sie darf also von entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt werden. (Quelle: BAG, Faktenblatt «Kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall»)

 

Ärztlich vorbehalten: Melasma, Altersflecken, Keratosen

Andere Pigmentveränderungen bleiben ausdrücklich Ärztinnen und Ärzten (und deren direkt unterwiesenem Praxispersonal) vorbehalten, weil sie eine medizinische Anamnese verlangen oder Krankheitswert haben können:

  • Melasma: Eine hormonell und durch UV-Licht getriggerte, oft grossflächige Pigmentierung (häufig im Gesicht). Melasma ist berüchtigt dafür, auf unsachgemässe Laserbehandlung mit Verschlimmerung zu reagieren — ein Grund mehr für den ärztlichen Vorbehalt.
  • Altersflecken (Lentigines): Hier lohnt die Unterscheidung, die man kennen sollte — auch wenn die Behandlung ärztlich bleibt: Es gibt lichtbedingte Pigmentflecken (UV-induziert, «Sonnenflecken») und Veränderungen, die mit Zellalterung und oxidativen Prozessen zusammenhängen (etwa Lipofuszin-Ablagerungen). Manche dieser Bilder haben Krankheitscharakter und gehören diagnostisch abgeklärt.
  • Aktinische und seborrhoische Keratosen: Hautveränderungen, die dermatologisch beurteilt werden müssen — aktinische Keratosen gelten als mögliche Vorstufen und gehören zwingend in ärztliche Hände.

Die Grenze verläuft also nicht willkürlich: Sie trennt die harmlose Reaktions-Pigmentierung von Veränderungen, bei denen erst eine Diagnose klären muss, ob überhaupt und wie behandelt werden darf.

 

Die Technik: Warum der Q-Switch-Nd:YAG passt

Für die erlaubten Pigmentbehandlungen eignet sich der Q-Switch-Nd:YAG-Laser technisch hervorragend — dieselbe Gerätekategorie wie bei der Tattooentfernung. Der kurze, energiereiche Puls zertrümmert das Pigment photomechanisch in feinste Partikel, die der Körper abtransportiert, während das umliegende Gewebe geschont wird. Entscheidend sind auch hier Strahlqualität und eine gleichmässige Energieverteilung: Unregelmässige Energieabgabe kann selbst Pigment ungleichmässig aufhellen oder — gerade bei dunkleren Hauttypen — neue Verschiebungen auslösen. Und weil jede Pigmentbehandlung selbst wieder einen Entzündungsreiz setzt, ist die richtige Dosis die halbe Miete: zu viel Energie kann genau die postinflammatorische Hyperpigmentierung erzeugen, die man behandeln wollte.

 

Die Reihenfolge, die schützt

Für die Praxis heisst das: erst einordnen, dann behandeln. Ist der Fleck sicher eine postinflammatorische Hyperpigmentierung — oder könnte es ein Melasma, eine Keratose oder etwas Abklärungsbedürftiges sein? Im Zweifel gehört die Kundin zur dermatologischen Abklärung, nicht unter den Laser. Diese Zurückhaltung ist kein Umsatzverlust, sondern Berufsschutz — und genau das, was eine fundierte Ausbildung vermittelt.

 

Häufige Fragen (FAQ)

 

Darf ich als Kosmetikerin Altersflecken lasern?

Nein. Altersflecken stehen gemäss BAG-Faktenblatt unter ärztlichem Vorbehalt — ebenso Melasma sowie aktinische und seborrhoische Keratosen. Erlaubt mit Sachkunde ist die postinflammatorische Hyperpigmentierung.

 

Was ist der Unterschied zwischen Melasma und postinflammatorischer Hyperpigmentierung?

PIH entsteht als Reaktion auf eine Entzündung (z. B. nach Akne) und ist mit Sachkunde behandelbar. Melasma ist hormonell/UV-getriggert, oft grossflächig, neigt zu Rückfällen und Verschlimmerung — und bleibt ärztlich vorbehalten.

 

Welcher Laser eignet sich für Pigment?

Der Q-Switch-Nd:YAG — dieselbe Technologie wie bei der Tattooentfernung. Wichtig sind saubere Strahlqualität, gleichmässige Energie und eine sorgfältige Dosierung, um keine neue Pigmentverschiebung auszulösen.

 

Warum ist die richtige Einordnung so wichtig?

Weil hinter einem «Fleck» Harmloses wie auch Abklärungsbedürftiges stecken kann. Die falsche Behandlung eines Melasmas kann es verschlimmern, das Übersehen einer Keratose kann Ernstes verzögern. Diagnose vor Behandlung schützt Kundin und Anwenderin.

Rene´s Praxiserfahrung

In den Schulungen an der Laserschule ist die Pigment-Einordnung eines der Themen, bei denen wir am meisten Zeit investieren — denn technisch ist eine Pigmentbehandlung schnell erklärt, die Abgrenzung dagegen verlangt Wissen und Ehrlichkeit. Wir bringen den Teilnehmerinnen bei, im Zweifel Nein zu sagen und zur Abklärung zu verweisen. Das ist unbequem im Verkaufsgespräch mit der Kundin, aber es ist der Kern seriösen Arbeitens. Aus der technischen Ecke kommt unsere zweite Kernbotschaft: Pigment verzeiht keine unregelmässige Energie. Ein Gerät mit sauberem Strahlprofil und dosierbarer Fluenz ist hier keine Frage des Komforts, sondern der Sicherheit — gerade weil jede Überbehandlung selbst neue Pigmentflecken erzeugen kann.

Portrait Rene redrot 1.png

Über den Autor

"René Pfister ist Elektroingenieur FH und Exec. MBA (Universität St. Gallen), Gründer der Artmed GmbH (seit 2002) und Dozent an der Laserschule Schweiz. Er unterrichtet nahezu alle Module des V-NISSG-Sachkundenachweises, ist Experte für Prüfungsabnahmen und Autor mehrerer Fachbücher über Lasertechnologie. Über die Laserschule Schweiz bildet er zudem Laserschutzbeauftragte aus — für Industrie, Pharma, Spitäler, Polizei und Bundesstellen. Er schult auf allen Gerätetypen und behandelt selbst — mit den Spezialgebieten Tattooentfernung, Permanent-Make-up-Entfernung und vaskuläre Läsionen. Denn nur wer die Behandlung aus eigener Hand kennt, kann sie glaubwürdig lehren. Seit über 20 Jahren steht Artmed für geprüfte, vermessene und persönlich betreute Lasersysteme im Schweizer Markt."

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