Tattooentfernung & Pigmentlaser
Melasma, Altersfleck oder Muttermal? Pigmentläsionen unterscheiden – und wissen, was man niemals lasert
Fachartikel · ca. 10 Minuten Lesezeit · Stand: Juli 2026 · Autor: René Pfister, dipl. Ing. HTL/FH, Exec. MBA

Die kurze Antwort
Pigmentfleck ist nicht gleich Pigmentfleck. Melasma entsteht hormonell und sitzt symmetrisch im Gesicht; Altersflecken sind lichtbedingt und stabil; Muttermale sind Ansammlungen von Melanozyten. Entscheidend ist die Konsequenz: Altersflecken sind nach Abklärung gut behandelbar, Melasma reagiert auf Hitze oft mit Verschlimmerung – und Muttermale werden niemals gelasert, weil das eine Melanom-Früherkennung verhindern würde. Die ABCDE-Regel hilft, verdächtige Male zu erkennen und rechtzeitig zum Hautarzt zu schicken.
Woher die Farbe kommt: Melanozyten in der Basalschicht
Fast alle diese Veränderungen sind melaninbedingt. Das Pigment wird von Melanozyten gebildet – spezialisierten Zellen, die in der Basalzellschicht sitzen, der untersten Lage der Epidermis, direkt an der Grenze zur Dermis. Diese Lage ist der Schlüssel zum Verständnis der ganzen Thematik.
Denn weil die Melanozyten so nah an der Dermis liegen, haben entartete Zellen – ein malignes Melanom – sehr schnell Zugang zu den Blut- und Lymphgefässen der Dermis. Das erklärt die gefürchtete Aggressivität und die frühe Streuung dieses Hautkrebses. Genau deshalb ist die Unterscheidung zwischen harmlos und verdächtig keine kosmetische, sondern eine medizinische Frage.
Melasma (Chloasma): das hormonelle Muster
Melasma – in der Schwangerschaft auch Chloasma genannt – entsteht durch überaktive Melanozyten. Der Auslöser ist meist hormonell: Schwangerschaft, Antibabypille, Hormonersatztherapie, aber auch bestimmte Medikamente. Verstärkt wird es praktisch immer durch UV-Licht.
Typisch sind symmetrische, unscharf begrenzte bräunliche Flecken im Gesicht – an Wangen, Stirn und Oberlippe. In der Schwangerschaft zeigt sich zudem oft eine dunkle Mittellinie am Bauch: Die normale Linea alba verfärbt sich hormonell zur Linea nigra. Beides verschwindet nach der Schwangerschaft häufig wieder.
Und hier der kritische Punkt: Melasma ist tückisch. Eine aggressive Laser- oder IPL-Behandlung kann es kurzfristig aufhellen, doch sehr oft kehrt es schlimmer zurück – die thermische Reizung stachelt die ohnehin übereifrigen Melanozyten zusätzlich an. Erste Wahl ist konsequenter UV-Schutz und eine dermatologische Therapie, nicht der Laser. Wer Melasma einfach «wegzulasern» versucht, macht es häufig schlimmer. Passend dazu steht Melasma in der Schweiz ohnehin unter ärztlichem Vorbehalt – die Behandlung gehört in ärztliche Hand, nicht in die Kosmetik.
Altersflecken (Lentigines): die Lichtquittung
Altersflecken – fachlich Lentigo solaris – sind rein lichtbedingt. Sie sind die Quittung für kumulierte UV-Jahre und sitzen dort, wo die Sonne am meisten hinkommt: Handrücken, Gesicht, Décolleté. Sie sind scharf begrenzt, gleichmässig hellbraun, flach und über die Zeit stabil.
Technisch wären Altersflecken dankbar zu behandeln, weil das Pigment oberflächlich liegt. In der Schweiz sind sie für die Kosmetik aber tabu: Altersflecken gehören zu den Behandlungen unter ärztlichem Vorbehalt nach V-NISSG und dürfen – mit oder ohne vorherige Abklärung – ausschliesslich von Ärztinnen und Ärzten (oder direkt unterwiesenem Praxispersonal) durchgeführt werden. Der Grund ist genau die Verwechslungsgefahr mit einer Lentigo maligna, einer frühen Melanomform, die einem harmlosen Altersfleck täuschend ähnlich sehen kann. Für Kosmetikerinnen und Kosmetiker heisst das: erkennen, nicht behandeln – und an die Ärztin oder den Arzt verweisen.
| Merkmal | Melasma / Chloasma | Altersfleck (Lentigo solaris) | Muttermal (Nävus) |
|---|---|---|---|
| Ursache | Hormonell + UV (Schwangerschaft, Pille) | UV / kumulierte Sonne | Melanozyten-Ansammlung, angeboren oder erworben |
| Muster | Symmetrisch, unscharf, im Gesicht | Scharf begrenzt, flach, gleichmässig braun | Rund/oval, meist gleichmässig; flach oder erhaben |
| In der Kosmetik erlaubt? (Schweiz, V-NISSG) | Nein – ärztlicher Vorbehalt | Nein – ärztlicher Vorbehalt | Nein – mit Laser/IPL verboten |
| Wichtigstes Risiko | Verschlimmerung durch Hitze | Verwechslung mit Lentigo maligna | Übersehenes Melanom |
Muttermale: die absolute Grenze
Pigmentierte Muttermale – melanozytäre Nävi – werden niemals gelasert. Weder in der Kosmetik noch als kosmetischer Lasereingriff. Das ist keine bürokratische Willkür, sondern hat einen zwingenden medizinischen Grund.
Ein Laser zerstört Gewebe thermisch. Wäre in einem Mal bereits eine bösartige Entartung im Gang, würde man sie einerseits nicht erkennen und andererseits die für die Diagnose unverzichtbare Gewebeprobe vernichten – und im schlimmsten Fall die Früherkennung eines Melanoms um Monate verzögern. Der medizinische Standard bei einem auffälligen Mal ist deshalb die chirurgische Entfernung mit anschliessender histologischer Untersuchung, nicht der Laser. Auch aus ärztlicher Hand gilt das Weglasern eines pigmentierten Nävus als kontraindiziert.
Für die Kosmetik heisst das klipp und klar: In der Schweiz ist die Behandlung von Leberflecken (Melanozytennävi) mit Laser oder Blitzlampe (IPL) seit dem 1. Juni 2019 ausdrücklich verboten. Finger weg von Muttermalen. Die Rolle ist nicht Behandlung, sondern Aufmerksamkeit – auffällige Male erkennen und an den Hautarzt verweisen. Das ist gelebte Früherkennung, und sie kann Leben retten.
Die ABCDE-Regel: verdächtige Male erkennen
Ein einfaches, aber wirksames Raster, um ein harmloses Mal von einem verdächtigen zu unterscheiden. Trifft ein Merkmal zu – oder verändert sich ein Mal über die Zeit –, gehört es zum Hautarzt:
| Steht für | Warnzeichen | |
|---|---|---|
| A | Asymmetrie | Die beiden Hälften sind unterschiedlich geformt |
| B | Begrenzung | Ränder unregelmässig, ausgefranst oder unscharf |
| C | Colour / Farbe | Mehrere Farben, ungleichmässig – braun, schwarz, rot, weiss |
| D | Durchmesser | Grösser als etwa 6 mm (Radiergummi eines Bleistifts) |
| E | Entwicklung | Verändert sich in Grösse, Form oder Farbe; juckt, blutet, wird erhaben |
Das E ist dabei das wichtigste: Jede Veränderung über die Zeit ist ein Alarmsignal, unabhängig von A bis D. Diese Regel ist ein Hilfsmittel zur Aufmerksamkeit, kein Ersatz für die ärztliche Diagnose – im Zweifel immer abklären lassen.
Wer besonders aufpassen muss: Ethnie, Hauttyp und die Roberts-Skala
Nicht jede Haut reagiert gleich. Manche Menschen sind besonders anfällig für Pigmentstörungen – sowohl spontan als auch als Nebenwirkung einer Behandlung, der sogenannten post-inflammatorischen Hyperpigmentierung (PIH):
- Asiatische und generell dunklere Hauttypen: Melasma und PIH treten hier deutlich häufiger auf. Schon eine zu aggressive Behandlung kann eine langanhaltende Verfärbung auslösen.
- Ab Hauttyp III, Solariumgänger und Keloid-Neigung: chronische UV-Sättigung und eine Veranlagung zu überschiessender Narbenbildung erhöhen das Risiko zusätzlich.
Die Fitzpatrick-Skala allein greift hier zu kurz – sie beschreibt nur die Bräunungsreaktion. Die Roberts Skin Type Classification geht weiter: Sie kombiniert Fitzpatrick mit einer Hyperpigmentierungs-Skala, einer Narben- und Keloid-Skala sowie der Glogau-Einstufung der Lichtalterung. Damit lässt sich vor einer Behandlung realistisch abschätzen, wie hoch das Risiko für PIH und überschiessende Narben tatsächlich ist.
Für die Praxis heisst das: Bei anfälliger Haut lieber konservativer einsteigen – niedrigere Fluenz, ein Testareal, mehr Sitzungen. Ein schnelles Ergebnis nützt niemandem, wenn es eine monatelange Verfärbung hinterlässt.
Was in der Schweiz erlaubt ist – und was nicht
Für die Praxis ist die rechtliche Einordnung so wichtig wie die fachliche. In der Schweiz regelt die V-NISSG, wer welche Pigmentbehandlung durchführen darf. Vereinfacht:
- Postinflammatorische Hyperpigmentierung (PIH): mit Sachkundenachweis behandelbar.
- Melasma und Altersflecken: Behandlungen unter ärztlichem Vorbehalt – ausschliesslich durch Ärztinnen und Ärzte (oder direkt unterwiesenes Praxispersonal), mit oder ohne vorherige Abklärung.
- Muttermale / Melanozytennävi: die Behandlung mit Laser oder Blitzlampe (IPL) ist verboten.
Für die Kosmetik heisst das: Bei Pigment ist der erlaubte Spielraum eng und klar umrissen. Das ist kein Nachteil, sondern ein Qualitätsmerkmal – wer die Grenzen kennt und einhält, schützt die Kundin und sich selbst.
Rechtsgrundlage: V-NISSG (Behandlungen unter ärztlichem Vorbehalt) sowie das Merkblatt «Rechtliche Grundlagen Kosmetik» (Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Stand Januar 2023). Der kantonale Vollzug kann variieren.
Warum das alles zusammengehört
Pigment erkennen, unterscheiden, richtig oder eben gar nicht behandeln – das ist eine Kette aus Wissen, geschultem Blick und der nötigen Zurückhaltung. Und wieder gilt: Die Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das beste Pigmentlaser-Gerät wird gefährlich in einer Hand, die ein Melanom für einen Altersfleck hält.
Die wichtigste Kompetenz ist hier nicht das Können, sondern das Wissen, wann man nicht behandelt. Artmed liefert die Geräte und dieses Wissen; in der Laserschule Schweiz wird daraus sichere Routine – inklusive Anamnese, Läsionsbeurteilung und der Grösse, im Zweifel an den Facharzt zu verweisen. Kompetenz zeigt sich zuerst in der Grenze, die man kennt.
Rene´s Praxiserfahrung
In meiner eigenen Behandlungspraxis mit Schwerpunkt Tattooentfernung, Permanent-Make-up und vaskulären Läsionen höre ich oft den Wunsch, «nur schnell die Flecken» wegzumachen. Genau dann lohnt der zweite Blick. Ich habe Kundinnen erlebt, deren Melasma nach einer gut gemeinten Aufhellung kräftiger zurückkam, und Male, die auf den ersten Blick harmlos wirkten und beim Facharzt genauer angeschaut gehörten. Meine Regel ist einfach: im Zweifel ein Testareal, im Zweifel abklären, und Muttermale grundsätzlich dem Dermatologen überlassen. Diese Haltung schützt die Kundin – und die eigene Reputation.

Über den Autor
"René Pfister ist Elektroingenieur FH und Exec. MBA (Universität St. Gallen), Gründer der Artmed GmbH (seit 2002) und Dozent an der Laserschule Schweiz. Er unterrichtet nahezu alle Module des V-NISSG-Sachkundenachweises, ist Experte für Prüfungsabnahmen und Autor mehrerer Fachbücher über Lasertechnologie. Über die Laserschule Schweiz bildet er zudem Laserschutzbeauftragte aus — für Industrie, Pharma, Spitäler, Polizei und Bundesstellen. Er schult auf allen Gerätetypen und behandelt selbst — mit den Spezialgebieten Tattooentfernung, Permanent-Make-up-Entfernung und vaskuläre Läsionen. Denn nur wer die Behandlung aus eigener Hand kennt, kann sie glaubwürdig lehren. Seit über 20 Jahren steht Artmed für geprüfte, vermessene und persönlich betreute Lasersysteme im Schweizer Markt."
