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Plasma in der Kosmetik: Warum der Abstand zur Haut über das Ergebnis entscheidet

Fachartikel · ca. 11 Minuten Lesezeit · Stand: August 2026 · Autor: René Pfister, dipl. Ing. HTL/FH, Exec. MBA

Plasma in der Kosmetik: geführt oder freihändig

Die kurze Antwort

Unter «Plasma» werden zwei völlig verschiedene Verfahren verkauft: der Plasma-Pen, der die Epidermis über einen Lichtbogen thermisch abträgt, und das kalte atmosphärische Plasma, das nichts abträgt. Beim Pen entscheiden Abstand zur Haut, Verweildauer und Punktdichte über alles — freihändig werden diese drei Grössen geschätzt, nicht eingestellt. Am Augenlid liegt die Epidermis in der Grössenordnung von unter einem Zehntelmillimeter, und unmittelbar darunter sitzen die Melanozyten; deshalb sind Pigmentverschiebungen die am häufigsten berichtete Komplikation. In der Schweiz sind Plasmaanwendungen nach V-NISSG sachkundepflichtig — anders als beim Needling gibt es aber keinen Tiefengrenzwert. Die Tiefenkontrolle muss deshalb aus dem Gerät kommen, nicht aus der Hand.

Ein Wort, zwei völlig verschiedene Verfahren

Wer heute ein «Plasmagerät» angeboten bekommt, muss zuerst eine Frage stellen: welches der beiden? Unter demselben Wort werden zwei Technologien verkauft, die ausser dem Namen nichts gemeinsam haben.

Der Plasma-Pen — auch «Plasma-Exerese» oder «Fibroblasting» genannt — legt zwischen Gerätespitze und Haut eine Hochspannung an. Bei rund einem Millimeter Abstand bricht die Luft im Spalt durch, und es entsteht ein kurzer Lichtbogen ohne Hautkontakt. Die Flüssigkeit in der obersten Epidermis geht dabei direkt in den gasförmigen Zustand über; zurück bleibt ein punktförmiger Karbonisationspunkt und eine sofortige Gewebekontraktion. Das ist ein thermisch abtragendes Verfahren. Die Kruste, die danach eine Woche lang sichtbar ist, ist kein Nebeneffekt, sondern das Verfahren selbst.

Kaltes atmosphärisches Plasma trägt nichts ab. Es erzeugt ein Gemisch reaktiver Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen, das auf die Haut wirkt — antimikrobiell und wundheilungsfördernd. Keine Kruste, keine Ablation, ein völlig anderes Risikoprofil.

Diese Begriffsvermischung ist in der Branchenwerbung der Regelfall, und sie ist folgenreich: Die guten Studiendaten stammen fast ausschliesslich vom kalten Plasma, die dokumentierten Komplikationen fast ausschliesslich vom Pen. Wer beides «Plasma» nennt, überträgt die Sicherheit des einen auf das andere.

 

Die Zahl, die alles entscheidet: wo die Melanozyten liegen

Melanozyten sitzen im Stratum basale, der untersten Schicht der Epidermis, unmittelbar auf der Basalmembran. Auf zehn basale Keratinozyten kommt etwa eine Pigmentzelle. Sie liegen also nicht «tief in der Haut», sondern direkt unter dem, was der Pen abträgt.

Wie dünn diese Schicht ist, zeigen die Messwerte. Eine Metaanalyse über 21 Körperstellen kommt für die vitale Epidermis auf Werte zwischen 51,5 Mikrometern in der Achselhöhle und 520 Mikrometern an der Fingerkuppe. Histologische Gesichtsmessungen ergeben Wange 79 µm, Stirn 84 µm, Oberlippe 121 µm. Für das Augenlid — die dünnste Gesichtshaut überhaupt — existiert nach unserer Recherche kein publizierter Messwert; aus den Nachbarregionen abgeleitet liegt die Grössenordnung bei 40 bis 80 Mikrometern. Das ist weniger als ein Zehntelmillimeter.

Daraus folgt eine Aussage, an der nichts zu deuteln ist: Jede Ablation, die die Epidermis vollständig abträgt, erreicht die Melanozytenebene per definitionem. Genau das ist beim Plasma-Pen das erklärte Ziel — sichtbarer Abtrag der Oberhaut. Der Abstand zwischen erwünschter Wirkung und Pigmentschaden beträgt am Lid wenige Dutzend Mikrometer.

Zum Vergleich: Beim Microneedling zieht die Schweiz die Grenze zwischen kosmetischer und medizinischer Anwendung bei 0,5 Millimetern, also bei 500 Mikrometern. Am Lid geht es um ein Fünftel bis ein Zehntel dieser Distanz — und anders als bei der Nadel gibt es beim Lichtbogen keinen mechanischen Anschlag, der die Tiefe begrenzt.

 

Was von Hand geführt wird, ist geschätzt

Drei Grössen bestimmen beim Pen, was in der Haut passiert: der Abstand zur Hautoberfläche, die Verweildauer und die Punktdichte. Der Abstand ist dabei nicht ein Komfortdetail, sondern der physikalisch bestimmende Parameter — er entscheidet über die Durchbruchspannung und damit über die deponierte Energie. Ein halber Millimeter mehr oder weniger ist keine Nuance, sondern ein anderer Vorgang.

Beim freihändig geführten Pen werden alle drei Grössen von der Hand bestimmt. Nicht eingestellt — geschätzt, bei jedem einzelnen Punkt neu. Die Folge ist zunächst Ungleichmässigkeit, und in der Konsequenz ein Risiko: Zu lange oder zu nah bedeutet Wärme in genau der Schicht, in der die Melanozyten sitzen.

Bemerkenswert ist, was zu diesem zentralen Punkt nicht existiert: Eine begutachtete Untersuchung, die Abstand und Verweildauer mit Ablationstiefe und Komplikationsrate in Beziehung setzt, haben wir für kosmetische Plasma-Pens nicht gefunden. Für ein Verfahren, das seit Jahren breit vermarktet wird, ist das eine auffällige Lücke.

Indirekte Belege für die Anwenderabhängigkeit gibt es dagegen reichlich. Health Canada unterscheidet in seiner Warnung ausdrücklich zwischen Risiken bei bestimmungsgemässem Gebrauch — Schmerz, Schwellung, Rötung, erschlaffte Haut am Oberlid, Hyperpigmentierung, Lichtempfindlichkeit — und Risiken bei unsachgemässem Gebrauch: Hautdurchstiche, übermässige Verbrennungen, Augenschäden, Narben, Infektion. In einer Meldung an die US-Behörde über ein Gesicht mit «Hunderten kleiner atropher Narben» steht als Ursache wörtlich, die Behandlung sei von nicht-medizinischem Personal ohne Hautausbildung durchgeführt worden.

Die Frage, die daraus folgt und die jede Anbieterin beantworten können muss: Woran ist bei diesem Gerät der Abstand zur Haut festgelegt — an der Mechanik oder an der Hand? Und lässt sich die Ausdehnung des gesetzten Punktes einstellen oder ergibt sie sich?

 

Was dokumentiert ist — und was nicht

Hier ist Genauigkeit wichtiger als anderswo, weil in diesem Feld mit Zahlen argumentiert wird, die keine sind.

Zur Plasma-Exerese existiert keine randomisierte kontrollierte Studie, kein prospektives Sicherheitsregister und keine Komplikationsstatistik mit einem Nenner. Publiziert sind Fallserien ohne Kontrollgruppe, teils herstellernah, sowie Einzelfallberichte über Komplikationen. Die grösste Serie umfasst 710 Patientinnen und Patienten und meldet über 88 Prozent «sehr» oder «äusserst zufrieden» — die Autoren räumen selbst ein, dass die Wirksamkeit ausschliesslich über subjektive Zufriedenheit erhoben wurde und eine systematische Komplikationserfassung fehlt.

Die einzige Quantifizierung von Komplikationen, die wir gefunden haben, stammt aus einer Umfrage unter 37 Anwenderinnen und Anwendern in einer Facebook-Gruppe. Genannt wurden dort als Langzeitfolgen milde Hyperpigmentierung in 35,1 Prozent, anhaltendes Erythem in 24,3 Prozent und Hypopigmentierung in 10,8 Prozent der Antworten; zwei Fälle mit über 18 Monate anhaltendem Erythem nach Unterlidbehandlung betrafen beide Hauttyp I.

Diese Prozentzahlen sind keine Häufigkeiten. Sie sagen, wie viele der Befragten eine Komplikation schon einmal gesehen haben — nicht, wie viele Behandelte betroffen waren. Es gibt keinen Nenner, keine Kontrolle, eine offensichtliche Selbstauswahl. Sie belegen, dass diese Komplikationen breit vorkommen, nicht wie oft. Wer sie als Risikozahlen zitiert, tut genau das, was dieser Artikel kritisiert.

Ein regulatorisches Indiz ist aussagekräftiger als jede dieser Zahlen: Als die US-Behörde 2022 erstmals ein plasmabasiertes Handstück für die Faltenbehandlung freigab, beschränkte sie die Zulassung ausdrücklich auf die Hauttypen I bis III. Eine Behörde, die für ein plasmabasiertes Verfahren die dunkleren Hauttypen aus der Indikation nimmt, sagt damit etwas über das Pigmentrisiko.

Und ein Gegenpunkt, der in der Beratung oft fehlt: Helle Haut ist nicht risikofrei. Sie hat ein anderes Risikoprofil — anhaltendes Erythem und Narbe statt Pigmentverschiebung. Die beiden dokumentierten Langzeitfälle betrafen Hauttyp I.

 

Kaltes Plasma: was belegt ist, was offen bleibt

Beim kalten atmosphärischen Plasma ist die Lage deutlich besser — und zugleich in einem Punkt unbequem.

Gut belegt ist die antimikrobielle Wirkung gegen Bakterien einschliesslich MRSA, gegen Pilze und Viren. Am besten untersucht ist die Wundheilung; für die Behandlung chronischer Wunden am Menschen existieren mehrere CE-zertifizierte Medizinprodukte. Eine kontrollierte Studie an 46 Patientinnen und Patienten mit venösem Ulcus cruris ergab nach zwölf Wochen vollständige Abheilung bei 25 Prozent unter Standardtherapie gegenüber 53 und 62 Prozent unter ein- beziehungsweise zweimal wöchentlicher Plasmabehandlung — der Unterschied verfehlte die statistische Signifikanz, die Wundflächenreduktion erreichte im intensivsten Arm 95 Prozent. Das ist das typische Bild: konsistente Richtung, kleine Kollektive, oft knapp verfehlte Signifikanz.

Was tatsächlich entsteht, ist kein einzelner Wirkstoff, sondern ein Gemisch: kurzlebig Hydroxylradikale, Singulett-Sauerstoff, Superoxid und Stickstoffmonoxid; langlebig Wasserstoffperoxid, Nitrit, Nitrat und Ozon. Dazu kommen UV-Strahlung im A- und B-Bereich, elektrische Felder und geladene Teilchen.

Zum Ozon lohnt eine Präzisierung, weil es meist entweder verschwiegen oder dramatisiert wird: Es ist kein Hautrisiko, sondern ein Raumluftthema. In der Schweiz liegt der MAK-Wert am Arbeitsplatz bei 0,1 ppm beziehungsweise 0,2 mg pro Kubikmeter. Betroffen ist damit weniger die Kundin, die einmal im Monat kommt, als die Anwenderin, die täglich im selben Raum steht. Eine Kabine ist kein Labor mit Absaugung — riechbares Ozon heisst, dass der Bereich erreicht ist, in dem man über Lüftung nachdenken sollte.

Zur UV-Emission liegt eine sorgfältige Messung an einem medizinischen Plasmabrenner vor: 0,33 bis 0,36 Mikrowatt pro Quadratzentimeter am Behandlungsort, woraus sich eine zulässige Expositionsdauer von über zwei Stunden ergibt — bei zwei Minuten Behandlungszeit. Für dieses Gerät ist UV also nicht der begrenzende Faktor. Ein Freibrief für beliebige Geräte ist das nicht: Es wurde ein Gerät vermessen, und die Prüfnorm für Plasmageräte wird gerade dafür kritisiert, dass ihre Methodik bei UV und Ozon zu wenig transparent ist. Emissionsangaben verschiedener Hersteller sind untereinander praktisch nicht vergleichbar.

Und die offene Flanke, die wir nicht verschweigen: Die gesamte belastbare Evidenz zum kalten Plasma stammt aus der Wundmedizin — kranke Haut, begrenzte Behandlungszahl, medizinische Indikation. Für die kosmetische Anwendung auf gesunder Haut, wiederholt über Jahre, gibt es weder Wirksamkeits- noch Langzeitsicherheitsdaten. Ein Verfahren, das gezielt oxidativen Stress erzeugt, dauerhaft und ohne Indikation auf gesunde Haut anzuwenden, ist wissenschaftlich schlicht nicht untersucht. Die bekannten Wirkungen sind gut. Die offenen Fragen gehören dazu.

 

Der Schweizer Rechtsrahmen: sachkundepflichtig, aber ohne Tiefengrenze

Hier liegt der Punkt, den viele Anbieter nicht auf dem Radar haben. Die Vollzugshilfe des Bundesamts für Gesundheit zur V-NISSG führt «Plasmaanwendungen» ausdrücklich in der Technologieliste des Sachkundenachweises «Behandlung der Haut und Pigmentierungen» auf — neben nicht-ablativen Lasern, Radiofrequenz, Ultraschall, Elektroporation und weiteren Verfahren.

Wer also Plasma zu kosmetischen Zwecken an der Haut einsetzt, braucht in der Schweiz diesen Sachkundenachweis. Ärztinnen und Ärzte benötigen ihn nicht. Zum Vergleich: Die deutsche NiSV erfasst Plasma gar nicht — die Schweiz ist hier ausdrücklich strenger als der grosse Nachbarmarkt.

Ebenso wichtig ist, was nicht gilt. Die bekannte 0,5-Millimeter-Grenze stammt aus den kantonalen Kosmetik-Merkblättern und betrifft das Microneedling, das ohne nichtionisierende Strahlung arbeitet und deshalb gar nicht unter die V-NISSG fällt. Für Plasma existiert kein Tiefengrenzwert — weder 0,5 Millimeter noch irgendein anderer. Die Regulierungslogik «kontrollierbare Tiefe gleich zulässig» lässt sich nicht übertragen, weil beim freihändigen Lichtbogen die kontrollierbare Tiefe fehlt.

Für die Augenpartie gilt zusätzlich der ärztliche Vorbehalt in Augennähe: Behandlungen an den Lidern oder bis zehn Millimeter ans Auge heran sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten — dies allerdings geknüpft an bestimmte Indikationen, nämlich die Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen sowie die Behandlung von Couperose, Spinnennävi und Blutschwämmchen. Eine Faltenbehandlung ist dort nicht aufgezählt. Daraus eine Erlaubnis abzuleiten, halten wir für riskant: Die Aufzählung stammt aus einer Zeit, in der Plasma an der Lidpartie kein Thema war.

Und unabhängig von der V-NISSG greift die zweite Ebene, das kantonale Gesundheitsrecht. Kosmetikerinnen arbeiten ohne Berufsausübungsbewilligung, solange die Behandlung oberflächlich bleibt. Sobald eine Tätigkeit als medizinischer Eingriff einzustufen ist, braucht es Arztdiplom und kantonale Bewilligung. Verstösse gegen die Gesundheitsgesetzgebung können mit bis zu 50'000 Franken bei Vorsatz und bis zu 5'000 Franken bei Fahrlässigkeit gebüsst werden — und Betriebshaftpflichtversicherungen leisten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht.

Ein brauchbares Abgrenzungskriterium hat eine kalifornische Aufsichtsbehörde formuliert, und es lässt sich auf die Schweizer Frage übertragen: Ein Gerät, das Hautabtrag unterhalb der Epidermis, Hautdurchstiche oder thermische Verbrennungen erzeugt, liegt ausserhalb des kosmetischen Kompetenzbereichs. Wer das Kriterium ehrlich auf die eigene Behandlung anwendet, weiss, woran er ist.

Quellen: BAG-Vollzugshilfe zur V-NISSG «Verwendung von Produkten zu kosmetischen Zwecken», Stand August 2025; kantonale Merkblätter Kosmetik Zürich (09/2024) und Basel-Stadt (01/2023); Bundesamt für Strahlenschutz zur deutschen NiSV; California Board of Barbering and Cosmetology, Stellungnahme Fibroblast/Plasma 09/2021. Der kantonale Vollzug kann variieren — im Zweifel bei der zuständigen kantonalen Stelle abklären.

 

Die Wörter, die Sie besser nicht verwenden

Ein eigener Abschnitt, weil hier mehr Betriebe stolpern als bei der Technik.

«Blepharoplastik» und «nicht-chirurgische Alternative zur Operation»

Blepharoplastik ist ein chirurgischer Fachbegriff für einen ärztlichen Eingriff. Wer ihn verwendet, beschreibt seine eigene Leistung als medizinischen Eingriff und liefert das Argument für den Berufsausübungsvorbehalt gleich mit. Genau diese Formulierung war 2022 der beanstandete Punkt in einem Warnschreiben der US-Behörde an einen Anbieter. Der Vergleich mit der Operation stellt zusätzlich eine Gleichwertigkeit her, für die kein Wirksamkeitsnachweis existiert.

«Augenlidstraffung» und «Lidstraffung»

Die deutsche Entsprechung ist rechtlich kaum besser — und sie hat ein zusätzliches Problem. Health Canada nennt erschlaffte Haut am Oberlid als mögliche Nebenwirkung der Behandlung. Werbeaussage und dokumentierte Nebenwirkung stehen damit im direkten Widerspruch, was auch lauterkeitsrechtlich angreifbar ist. Wir schreiben deshalb «Lidpartie», nicht «Lidstraffung».

Was stattdessen geht

Die Wirkung beschreiben statt ein Ergebnis versprechen. Keine Vergleiche mit chirurgischen Verfahren. Keine medizinischen Indikationen — eine Dermatochalasis ist eine Diagnose und kein Kosmetikanlass. Und dort, wo etwas nicht belegt ist, es auch nicht behaupten.

 

Was wir daraus für die Gerätewahl ableiten

Der Plasma-Pen ist kein schlechtes Verfahren. Aber es ist ein Verfahren, dessen ganzes Risiko an drei Grössen hängt, die freihändig nicht kontrollierbar sind. Daraus folgt für uns eine einfache Anforderung: Was über die Tiefe entscheidet, gehört ins Gerät und nicht in die Hand.

Konkret heisst das ein mechanisch festgelegter Abstand zur Haut statt eines geschätzten, eine einstellbare Ausdehnung und Tiefe des gesetzten Punktes statt einer sich ergebenden, und ein geführter Aufsatz, der eine definierte Zahl von Punkten setzt, statt einer freihändigen Punktfolge. Der Gewinn ist nicht in erster Linie Komfort, sondern Wiederholbarkeit: Dieselbe Einstellung ergibt dasselbe Ergebnis — bei dieser Kundin und beim nächsten Termin.

Das ist zugleich die Antwort auf die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, nämlich welches Gerät «das beste» sei. Die Frage ist falsch gestellt. Die richtige lautet: Welche der entscheidenden Grössen kann ich an diesem Gerät einstellen — und welche muss ich schätzen?

 

Häufige Fragen (FAQ)

 

Ist der Plasma-Pen dasselbe wie kaltes Plasma?

Nein. Der Pen ist ein thermisch abtragendes Verfahren mit Lichtbogen und sichtbarer Kruste. Kaltes atmosphärisches Plasma trägt nichts ab und erzeugt reaktive Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen. Die guten Studiendaten stammen überwiegend vom kalten Plasma, die dokumentierten Komplikationen überwiegend vom Pen.

 

Warum ist die Lidpartie der kritische Ort?

Weil dort die dünnste Gesichtshaut liegt. Die Epidermis am Lid dürfte in der Grössenordnung von 40 bis 80 Mikrometern liegen, und unmittelbar darunter sitzen die Melanozyten. Der Spielraum zwischen Wirkung und Pigmentschaden beträgt wenige Dutzend Mikrometer — bei einem freihändig geführten Lichtbogen ohne Tiefenanschlag.

 

Gilt für Plasma die 0,5-Millimeter-Regel wie beim Needling?

Nein. Die 0,5-Millimeter-Grenze stammt aus den kantonalen Kosmetik-Merkblättern und betrifft das Microneedling. Plasma läuft über die V-NISSG und den Sachkundenachweis «Behandlung der Haut und Pigmentierungen» — und dort ist kein Tiefengrenzwert festgelegt.

 

Brauche ich für Plasma in der Schweiz einen Sachkundenachweis?

Ja. Die BAG-Vollzugshilfe zur V-NISSG führt Plasmaanwendungen ausdrücklich in der Technologieliste des Sachkundenachweises «Behandlung der Haut und Pigmentierungen» auf. Ärztinnen und Ärzte benötigen ihn nicht. In Deutschland ist Plasma von der NiSV gar nicht erfasst.

 

Ist die Behandlung bei dunkleren Hauttypen riskanter?

Nach allem, was aus vergleichbaren ablativen und lichtbasierten Verfahren bekannt ist: ja, das Risiko für Hyper- und Hypopigmentierung steigt. Plasma-spezifische Zahlen dazu existieren nicht. Ein deutliches Indiz ist, dass die US-Behörde die Zulassung eines plasmabasierten Handstücks für die Faltenbehandlung auf die Hauttypen I bis III beschränkt hat. Umgekehrt ist helle Haut nicht risikofrei — dort steht anhaltendes Erythem im Vordergrund.

Rene´s Praxiserfahrung

Ich habe das früher mit dem Einzelpen geschult, und ich sage offen: Es war mühsam. Es dauerte lange, die Kundin hatte Schmerzen und zuckte mit dem Lid, und man musste die Hand ständig am Kopf abstützen, damit die Nadel nicht plötzlich im Auge landet. Das Ergebnis hing an der Tagesform der Anwenderin. Wer je periorbital freihändig gearbeitet hat, braucht dazu keine weitere Erklärung.

Mit einem geführten Aufsatz sieht dieselbe Arbeit anders aus: aufsetzen, durchscannen, immer dieselben Abstände. Periorbital bin ich damit in wenigen Minuten durch, gleichmässig — und vor allem wiederholbar. Wiederholbar ist hier das Wort, auf das es ankommt. Was ich einstelle, bekomme ich beim nächsten Mal wieder, und zwar auch dann, wenn eine Mitarbeiterin behandelt und nicht ich.

Beim kalten Plasma bin ich in einem Punkt unbequem, auch gegenüber mir selbst: Was langfristig im Gewebe geschieht, ist nicht in allen Punkten erforscht. Die bekannten Wirkungen sind gut, und ich arbeite gerne damit. Aber ich sage das lieber, als es zu verschweigen — wer eine Technologie verkauft und deren offene Fragen unterschlägt, verkauft sie beim zweiten Mal nicht mehr.

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Über den Autor

"René Pfister ist Elektroingenieur FH und Exec. MBA (Universität St. Gallen), Gründer der Artmed GmbH (seit 2002) und Dozent an der Laserschule Schweiz. Er unterrichtet nahezu alle Module des V-NISSG-Sachkundenachweises, ist Experte für Prüfungsabnahmen und Autor mehrerer Fachbücher über Lasertechnologie. Über die Laserschule Schweiz bildet er zudem Laserschutzbeauftragte aus — für Industrie, Pharma, Spitäler, Polizei und Bundesstellen. Er schult auf allen Gerätetypen und behandelt selbst — mit den Spezialgebieten Tattooentfernung, Permanent-Make-up-Entfernung und vaskuläre Läsionen. Denn nur wer die Behandlung aus eigener Hand kennt, kann sie glaubwürdig lehren. Seit über 20 Jahren steht Artmed für geprüfte, vermessene und persönlich betreute Lasersysteme im Schweizer Markt."

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