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Haarentfernung & Diodenlaser

808, 755 oder 1064 Nanometer: Welche Wellenlänge braucht die Haarentfernung wirklich?

Fachartikel · ca. 8 Minuten Lesezeit · Stand: Juli 2026 · Autor: René Pfister, dipl. Ing. HTL/FH, Exec. MBA

Eindringtiefe von 755, 808 und 1064 nm in die Haut — schematische Darstellung

Die kurze Antwort

Die Antwort ist klarer, als das Marketing suggeriert: 808 nm bietet das beste Gleichgewicht aus Selektivität und Eindringtiefe und ist für die kosmetische Haarentfernung die Wellenlänge der Wahl. 755 nm absorbiert zwar stärker im Melanin, dringt aber weniger tief ein als 808 nm. Langgepulste 1064-nm-Behandlungen stehen in der Schweiz unter ärztlichem Vorbehalt und erwärmen wegen der höheren Wasserabsorption das Gewebe unspezifisch — das BAG empfiehlt in einem Faktenblatt, nicht auf solche Geräte zu setzen. Und bei Triple-Wavelength-Geräten treffen alle drei Wellenlängen gleichzeitig auf die Haut: Was als «mehr ist besser» verkauft wird, opfert die Selektivität — den eigentlichen Vorteil des Lasers. Wir setzen aus genau diesen Gründen bewusst auf 808 nm — teils kombiniert mit 755 nm — und verzichten auf 1064-nm-Anteile.

Warum die Wellenlänge der wichtigste Parameter ist

Der ganze Vorzug des Lasers gegenüber Blitzlampen (IPL) liegt in einem Wort: Selektivität. Eine einzige, gezielt gewählte Wellenlänge koppelt an ein bestimmtes Zielpigment — bei der Haarentfernung an das Melanin im Haarfollikel — und schont das umliegende Gewebe. Das ist das Prinzip der selektiven Photothermolyse, und es steht und fällt mit der Wahl der Wellenlänge: Sie bestimmt, wie stark das Licht vom Melanin absorbiert wird, wie tief es eindringt — und was sonst noch im Gewebe mitabsorbiert, allen voran Wasser.

 

755 nm: Stärkere Absorption, aber weniger Tiefe

Die Alexandrit-Wellenlänge hat die stärkste Melaninabsorption der drei — das hilft bei feineren und helleren Haaren. Aber sie hat zwei Kehrseiten: Auch das Melanin der Oberhaut absorbiert kräftig mit (Hautreaktionsrisiko bei dunkleren Typen), und die Eindringtiefe ist geringer als bei 808 nm — tief sitzende Terminalhaare erreicht sie schlechter. Der oft erzählte Dreiklang «755 für oben, 808 für die Mitte, 1064 für unten» klingt eingängig, verschweigt aber, dass 808 nm den relevanten Tiefenbereich der Haarwurzeln bereits abdeckt.

 

808 nm: Der Sweet Spot der Haarentfernung

808 nm kombiniert eine gute Melaninabsorption mit einer Eindringtiefe, die bis zu den Haarwurzeln reicht, und einer vergleichsweise geringen Wasserabsorption — die Energie kommt also dort an, wo sie hin soll, statt unterwegs das Gewebe zu heizen. Für die kosmetische Haarentfernung ist das der Sweet Spot: selektiv, tief genug, kontrollierbar. Es gibt einen Grund, warum 808 nm seit zwei Jahrzehnten der Standard der professionellen Dioden-Haarentfernung ist.

 

1064 nm: Physikalisch heikel, rechtlich unter Vorbehalt

Bei 1064 nm kehren sich die Verhältnisse um: Die Melaninabsorption ist gering (schwache Kopplung ans Ziel), die Wasserabsorption dagegen deutlich höher als bei 808 nm. Das bedeutet: Ein erheblicher Teil der Energie wird nicht selektiv im Follikel, sondern unspezifisch im Gewebewasser deponiert — die Haut wird grossflächig erwärmt, was das Verbrennungsrisiko erhöht, ohne die Wirkung am Haar zu verbessern.

Dazu kommt die Rechtslage in der Schweiz — und hier lohnt sich der Blick in den Originaltext. Das BAG-Faktenblatt «Kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall» zählt die Behandlungen mit langgepulsten Nd:YAG-Lasern (mit Pulsdauern im Millisekundenbereich) zu den Techniken, die «nur noch Ärztinnen, Ärzte und ihr direkt unterwiesenes Praxispersonal durchführen» dürfen. Und zur Frage der Diodenlaser mit gleicher Wellenlänge schreibt das BAG wörtlich: «Langgepulste Diodenlaser mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften wie langgepulste Nd:YAG-Laser fallen nicht unter die im Moment geltende Regelung, obwohl sie das gleiche Gefährdungspotenzial aufweisen. […] Wir empfehlen Personen mit Sachkundenachweis deshalb, auf den Kauf von langgepulsten Diodenlasern mit Wellenlängen im Bereich um 1064 nm zu verzichten. Grund dazu sind mögliche Gefährdungen der Kundschaft als auch mögliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen.» Die unglückliche Formulierung — der Text nennt den Nd:YAG-Laser, nicht generell die Wellenlänge — schafft damit eine Grauzone, die im Moment toleriert wird: «Ich habe ja keinen Nd:YAG, ich habe einen Diodenlaser.» Nur trägt dieses Argument physikalisch nicht weit. Zur Haarentfernung arbeitet man in aller Regel mit Pulsdauern über einer Millisekunde — und ab 1 ms spricht die Laserphysik von «langgepulst». Ein 1064-nm-Diodenlaser zur Haarentfernung ist also genau die Gerätekategorie, die der Gesetzgeber im Visier hatte. Wer heute darauf setzt, verlässt sich auf den Fortbestand einer Lücke — und kauft ein doppeltes Risiko: für die Kundschaft und für die eigene Investition. (Quelle: BAG, Faktenblatt «Kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall», Version 02 vom 15.06.2023, bag.admin.ch/niss-faktenblaetter)

 

Triple-Wavelength: kritisch betrachtet

Hier kommt der Punkt, den kaum ein Prospekt erwähnt: Bei den gängigen Triple-Wavelength-Geräten können Sie die Wellenlänge nicht wählen — alle drei treffen gleichzeitig auf die Haut. Damit ist das Kernversprechen «die passende Wellenlänge für jeden Fall» technisch gar nicht eingelöst: Sie behandeln immer mit dem ganzen Bündel, inklusive des 1064-Anteils mit seiner unspezifischen Gewebeerwärmung — und inklusive der rechtlichen Grauzone.

Physikalisch betrachtet baut man damit aus Dioden wieder das nach, wovon sich der Laser gerade abheben soll: ein breitbandiges Gerät nach IPL-Logik. Die Selektivität — der eigentliche Vorzug der Lasertechnologie — geht verloren. Übrig bleibt die Marketinglogik «drei ist mehr als eins». Unsere Haltung dazu ist klar: Mehr Wellenlängen sind nicht mehr Wirkung. Die richtige Wellenlänge ist mehr Wirkung.

 

Unsere Konsequenz: 808 nm im Zentrum — ohne 1064

Aus diesen drei Gründen — Physik (Selektivität und Tiefe), Recht (ärztlicher Vorbehalt und BAG-Empfehlung) und Investitionsschutz — setzen wir bei Artmed für die Haarentfernung auf 808 nm im Zentrum — wo sinnvoll ergänzt um 755 nm für feinere Haare (reine oder kombinierte 808/755-Systeme), und bewusst ohne 1064-nm-Anteil. Nicht, weil wir keine anderen beschaffen könnten, sondern weil wir Geräte verkaufen wollen, hinter denen wir physikalisch und regulatorisch stehen können — heute und in fünf Jahren.

 

Häufige Fragen (FAQ)

 

Welche Wellenlänge ist die beste für die kosmetische Haarentfernung?

808 nm — das beste Gleichgewicht aus Melaninabsorption, Eindringtiefe und geringer Wasserabsorption; für feinere Haare kann 755 nm sinnvoll ergänzen. Von 1064-nm-Anteilen raten wir ab: Die Behandlung mit langgepulsten Nd:YAG-Lasern ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, und für langgepulste 1064-nm-Diodenlaser empfiehlt das BAG den Verzicht.

 

Darf ich als Kosmetikerin mit 1064 nm Haare entfernen?

Die Behandlung mit langgepulsten Nd:YAG-Lasern (1064 nm, Millisekunden-Pulse) dürfen laut BAG-Faktenblatt «nur noch Ärztinnen, Ärzte und ihr direkt unterwiesenes Praxispersonal durchführen». Langgepulste Diodenlaser um 1064 nm fallen zwar «nicht unter die im Moment geltende Regelung, obwohl sie das gleiche Gefährdungspotenzial aufweisen» — das BAG empfiehlt Personen mit Sachkundenachweis aber ausdrücklich, auf den Kauf solcher Geräte zu verzichten. Unsere Empfehlung ist deshalb eindeutig: Finger weg von dieser Grauzone.

 

Ist ein Triple-Wavelength-Gerät besser als ein reines 808-nm-Gerät?

Aus unserer Sicht nein. Die Wellenlängen treffen gleichzeitig auf die Haut — wählbar ist da nichts. Das Gerät verliert die Selektivität des Lasers und nähert sich der Breitband-Logik eines IPL. «Drei Wellenlängen» ist vor allem ein Verkaufsargument.

 

Was ist mit dunklen Hauttypen?

Dunkle Hauttypen sind anspruchsvoll und gehören in erfahrene, fundiert ausgebildete Hände: konservative Parameter, exzellente Kühlung, Testspots — und die ehrliche Abwägung, ob der Fall in den kosmetischen Rahmen gehört oder in ärztliche Behandlung. Eine «Wunderwellenlänge» dafür gibt es nicht.

 

Kann ein Laser weisse oder graue Haare entfernen?

Nein. Ohne Melanin fehlt das Zielpigment — daran ändert keine Wellenlänge etwas. Seriöse Anbieter sagen das vor der Behandlung.

Rene´s Praxiserfahrung

Wir haben uns bei Artmed bewusst entschieden, für die Haarentfernung nur Systeme ohne 1064-nm-Anteil zu führen — 808 nm im Zentrum, wo sinnvoll ergänzt um 755 nm — eine Entscheidung gegen den Markttrend und gegen das einfachere Verkaufsgespräch, denn «drei Wellenlängen» klingt im Prospekt natürlich besser als eine. Unsere Messungen an Triple-Geräten zeigen regelmässig, dass die beworbenen Wellenlängen-Anteile ohnehin nicht wählbar sind, sondern als Bündel auf die Haut treffen. Und aus der Dozenten-Perspektive an der Laserschule kommt der regulatorische Blick dazu: Wer heute in ein Gerät investiert, dessen 1064-Anteil unter ärztlichem Vorbehalt steht und von dem das BAG abrät, kauft sich ein Risiko ins Studio. Wir verkaufen lieber Geräte, die unsere Kundinnen auch in fünf Jahren noch uneingeschränkt und rechtssicher einsetzen können.

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Über den Autor

"René Pfister ist Elektroingenieur FH und Exec. MBA (Universität St. Gallen), Gründer der Artmed GmbH (seit 2002) und Dozent an der Laserschule Schweiz. Er unterrichtet nahezu alle Module des V-NISSG-Sachkundenachweises, ist Experte für Prüfungsabnahmen und Autor mehrerer Fachbücher über Lasertechnologie. Über die Laserschule Schweiz bildet er zudem Laserschutzbeauftragte aus — für Industrie, Pharma, Spitäler, Polizei und Bundesstellen. Er schult auf allen Gerätetypen und behandelt selbst — mit den Spezialgebieten Tattooentfernung, Permanent-Make-up-Entfernung und vaskuläre Läsionen. Denn nur wer die Behandlung aus eigener Hand kennt, kann sie glaubwürdig lehren. Seit über 20 Jahren steht Artmed für geprüfte, vermessene und persönlich betreute Lasersysteme im Schweizer Markt."

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