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Praxis & Wirtschaftlichkeit

Selber importieren — was zwischen Ihrer Bestellung und der ersten Behandlung passiert

Fachartikel · ca. 11 Minuten Lesezeit · Stand: 17.8.2026 · Autor: René Pfister, dipl. Ing. HTL/FH, Exec. MBA

Zwischen Bestellung und erster Behandlung liegen sechs Etappen — im Direktangebot sind sie nicht enthalten.

Die kurze Antwort

Zwischen «bestellt» und «behandelt» liegen sechs Etappen, die im Direktangebot nicht mitgeliefert werden: Einfuhr, Konformität, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Vigilanz und Garantie. Dieser Artikel listet sie auf — mit den Schweizer Vorschriften, die dahinterstehen. Rechnen Sie danach selbst. Das ist der ehrlichste Vergleich, den es gibt.

Vorab, damit Sie wissen, wer hier schreibt

Ich bin Händler. Alles, was jetzt kommt, können Sie als Eigeninteresse lesen — und Sie sollten es auch tun.

Deshalb steht hier kein einziges Argument, das Sie mir glauben müssen. Zu jedem Punkt finden Sie die Verordnung, den Artikel oder die Behörde, bei der Sie nachprüfen können. Was Sie am Schluss daraus rechnen, ist Ihre Sache.

 

Die Rechnung, die zuerst aufgeht

Sie sehen ein Gerät im Ausland für einen Bruchteil des Schweizer Preises. Sie fragen sich, was den Unterschied rechtfertigt. Das ist eine berechtigte Frage, und sie verdient eine Antwort statt eines beleidigten Schweigens.

Vorweg: Der Preisunterschied ist real. Wer behauptet, das Gerät sei im Ausland gar nicht billiger, macht sich unglaubwürdig. Die Frage ist nicht, ob der Unterschied existiert. Die Frage ist, was in ihm enthalten ist.

Gehen wir den Weg einmal ab, den ein Gerät nimmt.

 

Etappe 1 · Die Einfuhr

Das Gerät kommt an die Grenze. Ab hier sind Sie die verantwortliche Stelle.

  • Verzollung und Einfuhrsteuer. Auf den Gesamtwert inklusive Transport und Versicherung fällt die Einfuhrsteuer an — derzeit 8,1 Prozent zum Normalsatz. Dazu kommen Zollabgaben je nach Tarifnummer sowie die Verzollungsgebühren des Spediteurs. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, holen Sie die Steuer zurück — vorfinanzieren müssen Sie sie trotzdem.
  • Transportschaden. Ein Lasersystem ist ein empfindliches Gerät auf einer langen Reise. Wenn die optische Bank verstellt ankommt, sieht man das nicht von aussen. Man sieht es an den Ergebnissen — zwei Monate später. Wer reklamiert dann bei wem, in welcher Sprache, mit welchem Beweis?

Das ist noch die einfache Etappe. Sie kostet Geld und Zeit, aber sie ist lösbar.

 

Etappe 2 · Die Ankunft — und die erste Überraschung

Jetzt steht das Gerät in Ihrem Raum. Und hier tauchen die Punkte auf, an die vorher niemand denkt.

Der Stecker

Das klingt banal, ist es aber nicht. Elektrogeräte müssen in der Schweiz mit einem Schweizer Stecker, einem Eurostecker oder einem CEE-Stecker ausgerüstet sein. Ein Schuko-Stecker, wie er in Deutschland Standard ist, ist hier nicht zulässig. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überwacht das und verhängt Verkaufsverbote bei nicht konformen Erzeugnissen — und meldet seit Jahren eine Zunahme solcher Fälle.

Ein Reiseadapter löst das Problem nicht. Zulässig ist nur eine fest angebrachte, nicht trennbare Lösung mit passender Schutzklasse und Bemessung. Bei einem Gerät mit hoher Stromaufnahme ist das eine Fachaufgabe, keine Bastelei.

Die Produktinformation

Artikel 16 MepV verlangt Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung grundsätzlich in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch — bei Abgabe an Fachpersonen sind weniger Sprachen möglich. Eine Gebrauchsanweisung, die nur auf Englisch oder Chinesisch vorliegt, ist keine Formalie, die man später nachreicht. Sie ist Teil der Konformität.

Die Kennzeichnung

Auf der Kennzeichnung muss der Schweizer Bevollmächtigte angebracht sein; der Schweizer Importeur kann auf der Kennzeichnung oder einem beiliegenden Dokument stehen. Fehlt beides, fehlt in der Schweiz die Stelle, die für dieses Gerät ansprechbar ist.

 

Etappe 3 · Die Inbetriebnahme

Ein Laser ist kein Gerät, das man auspackt und einschaltet.

  • Messung vor Ort. Prospektzahlen gelten im Labor des Herstellers. Was bei Ihnen ankommt — an Ihrem Strom, in Ihrem Raum, bei Ihrer Umgebungstemperatur — ist eine andere Zahl. Ohne Messprotokoll wissen Sie nicht, ob Sie mit dem arbeiten, was Sie gekauft haben.
  • Einweisung. Wer zeigt Ihnen das Gerät? Nicht die Bedienung der Menüs — die steht im Handbuch. Sondern die Parameter, die Grenzfälle, den Hauttest, die Situationen, in denen man abbricht.
  • Das Servicebüchlein. Eine lückenlose Dokumentation über die Lebensdauer beginnt am ersten Tag. Später anzufangen heisst, sie nie zu haben.

 

Etappe 4 · Der Betrieb — und die Wartungsfrage

Hier wird aus einem Preisvorteil oft ein Dauerproblem.

Artikel 71 MepV verpflichtet die anwendende Fachperson, für die vorschriftsgemässe Instandhaltung zu sorgen — nach den Anweisungen des Herstellers. Diese Anweisungen sind nicht optional; der Hersteller legt fest, welche Arbeiten zulässig sind und unter welchen Bedingungen. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie die Arbeit vergeben.

Und dann die praktische Seite: Wer wartet ein Gerät, das er nicht kennt und für das er keine Freigabe des Herstellers hat? Ohne Vertriebsvereinbarung gibt es in aller Regel keine Servicedokumentation, keine Original-Ersatzteile, keine Kalibrierwerte, keinen Servicezugang zur Software. Ein Schweizer Servicebetrieb, der ein solches Gerät trotzdem anfasst, arbeitet ohne Netz — die meisten lehnen deshalb ab. Nicht aus Unfreundlichkeit, sondern aus Haftungsgründen.

Wer es dennoch ausserhalb der Herstellervorgaben tut, für den wird es scharf: Swissmedic hält fest, dass die Pflichten eines Herstellers übernimmt, wer nicht vorschriftsgemässe Instandhaltungsmassnahmen vornimmt — samt Konformitätsbewertungsverfahren. Aus einer Reparatur wird eine Herstellerrolle.

 

Etappe 5 · Wenn etwas passiert

Diese Etappe steht in keinem Angebot, weder in einem ausländischen noch in einem schweizerischen. Sie ist trotzdem die wichtigste.

Wer beruflich ein Produkt anwendet, muss schwerwiegende Vorkommnisse melden — an Swissmedic und an den Lieferanten. Die Fristen nach Artikel 66 Absatz 4 MepV sind kurz:

FallFrist
Schwerwiegende unmittelbare Gefahr für die öffentliche Gesundheit2 Tage
Tod oder unerwartete schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands10 Tage
Alle übrigen schwerwiegenden Vorkommnisse15 Tage

Jetzt die Frage, auf die es ankommt: An welchen Lieferanten melden Sie, wenn Sie direkt im Ausland gekauft haben? Und umgekehrt — wenn der Hersteller eine Sicherheitskorrekturmassnahme oder einen Rückruf auslöst: Über welchen Weg erfahren Sie davon? Es gibt in der Schweiz niemanden, der weiss, dass dieses Gerät bei Ihnen steht.

Das ist kein hypothetisches Risiko. Es ist die Situation, in der Sie sich befinden, sobald Sie ohne Schweizer Ansprechstelle arbeiten.

 

Etappe 6 · Wenn es kaputtgeht

Fünf Jahre sind eine lange Zeit für ein Gerät im täglichen Einsatz.

  • Wer erfüllt die Garantie, und wo? Eine Garantie, die eine Rücksendung ins Ausland verlangt, ist rechnerisch eine andere Garantie als eine, bei der jemand am Donnerstag vorbeikommt.
  • Was kostet der Rückweg? Verpackung, Transport, Ausfuhr, Wiedereinfuhr, erneute Verzollung.
  • Und was machen Sie in der Zwischenzeit? Ein Ersatzgerät ist der einzige Posten in dieser Liste, der sich in Franken pro Tag rechnen lässt — und zwar in Ihren Franken, nicht in denen des Verkäufers.

 

Die drei Kosten, die niemand einrechnet

  1. Stillstandstage. Nehmen Sie Ihren durchschnittlichen Tagesumsatz mit dem Gerät und multiplizieren Sie ihn mit der realistischen Reparaturdauer. Diese eine Zahl entscheidet den Vergleich meistens allein.
  2. Nachbesserung. Behandlungen, die nicht wirken, weil die Parameter nie richtig eingestellt wurden, zahlen Sie doppelt: in Zeit und in Vertrauen.
  3. Wiederverkaufswert. Ein Gerät mit lückenlosem Servicebüchlein und Schweizer Historie lässt sich verkaufen. Eines ohne Papiere praktisch nicht.

 

Wann Direktimport wirklich sinnvoll ist

Damit dieser Artikel nicht als Verkaufsprospekt endet — es gibt Fälle, in denen der Direktkauf vernünftig ist:

  • Sie kaufen ein zweites Gerät desselben Typs, das Sie in- und auswendig kennen, und haben den Service ohnehin geregelt.
  • Es geht um Verbrauchsmaterial oder Zubehör ohne regulatorische Anforderungen.
  • Sie haben eigene technische Kompetenz im Haus und eine Vereinbarung mit dem Hersteller, die Ihnen Dokumentation und Ersatzteile sichert.
  • Das Gerät ist klein, günstig und im Zweifel ersetzbar — dann trägt der Aufwand einer Betreuung schlicht nicht.

Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, sagen Sie es uns ruhig. Wir werden Ihnen nicht widersprechen.

 

Die Frage, die den Vergleich fair macht

Vergleichen Sie nicht den Kaufpreis. Vergleichen Sie die Kosten pro Behandlung über acht Jahre:

(Kaufpreis + Einfuhr + Anpassungen + Wartung über acht Jahre + Stillstandstage × Tagesumsatz − Restwert) ÷ Anzahl Behandlungen

Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein. Ich kenne das Ergebnis nicht — es hängt davon ab, wie oft Sie behandeln und wie gut Sie technisch aufgestellt sind. Genau deshalb ist es der einzige ehrliche Vergleich.

 

Und ja — wir verdienen daran

Das gehört ausgesprochen, sonst denkt es der Leser ohnehin.

Artmed verdient am Verkauf eines Geräts. Anders liesse sich nichts von dem finanzieren, was in diesem Artikel steht — nicht die Messung vor Ort, nicht das Ersatzgerät im Lager, nicht die Person, die ans Telefon geht, wenn im Juli um halb sechs etwas nicht funktioniert.

Sie kennen das aus Ihrer eigenen Kabine. Sie arbeiten auch nicht umsonst. Sie haben investiert und wollen die Investition zurückverdienen — zu Recht. Ihre Kundin sieht die Behandlung; sie sieht nicht die Ausbildung, die Sachkunde, die Hygiene, die Nachkontrolle, die Versicherung. Trotzdem ist das alles im Preis, und trotzdem ist der Preis richtig.

Genau das erwarten wir für unsere Arbeit auch. Nicht mehr, und nicht weniger.

Ein fairer Preis ist am Ende nichts anderes als Wertschätzung in Zahlen — in beide Richtungen. Wer ausschliesslich auf den tiefsten Preis schaut, bekommt irgendwann genau das, was der tiefste Preis hergibt: ein Gerät, hinter dem niemand steht. Das ist keine moralische Frage. Es ist bloss selten der günstigere Weg.

 

Fazit

Ein Direktimport ist keine Straftat und kein Fehler. Er ist eine Entscheidung, bei der Sie sechs Etappen selbst übernehmen: Einfuhr, Konformität, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Vigilanz und Garantie.

Manche können das. Die meisten wollen es nicht, wenn sie die Liste zum ersten Mal vollständig sehen.

Rechnen Sie es durch. Wenn Ihre Rechnung für den Direktkauf spricht, tun Sie es — und wir sagen Ihnen trotzdem, worauf Sie achten müssen.

 

Häufige Fragen

Werde ich beim Direktimport automatisch zum Importeur?

Nein. Führt eine Fachperson oder eine Gesundheitseinrichtung ein CE-konformes Produkt ein und wendet es direkt selbst an, ohne es auf dem Markt bereitzustellen, findet nach Swissmedic kein Inverkehrbringen statt — die Importeurpflichten entfallen. Die Verantwortung für die Konformität des Produkts liegt dann jedoch bei Ihnen (Artikel 70 MepV). Mehr dazu im Artikel über die MDR-Zertifizierung.

Kann ich mein direkt importiertes Gerät bei Ihnen warten lassen?

Grundsätzlich gilt: Instandhaltung erfolgt nach den Anweisungen des Herstellers. Ohne Servicedokumentation, Freigabe und Original-Ersatzteile ist eine vorschriftsgemässe Wartung nicht möglich — deshalb lehnen Fachbetriebe solche Aufträge in der Regel ab. Fragen Sie vor dem Kauf, nicht danach.

Und wenn ich das Gerät später wieder verkaufen will?

Dann wird die Papierlage zur Preisfrage. Wer weiterverkauft, stellt das Produkt auf dem Markt bereit — und übernimmt damit Pflichten, die beim Eigengebrauch nicht galten. Zusammen mit einem fehlenden Servicebüchlein drückt das den erzielbaren Preis erheblich.

 

Quellen

  • Medizinprodukteverordnung MepV (SR 812.213): Artikel 16 (Produktinformation und Sprachen), 53, 66 Absatz 4 (Vorkommnismeldung), 70 (Anwendung durch Fachpersonen), 71 (Instandhaltung)
  • Swissmedic, Wegleitung «Vorkommnismeldung Anwender» (MU680_20_008d)
  • Swissmedic, Merkblätter MU600_00_006d (Beschaffung) und IN615_30_836d (Instandhaltung durch Dritte)
  • Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI: Marktüberwachung elektrische Erzeugnisse; Schweizer Haushalt-Stecksystem nach SN 441011
  • Eidgenössische Steuerverwaltung: Normalsatz der Mehrwertsteuer 8,1 Prozent

Rene´s Praxiserfahrung

Mich ärgert die Frage nach dem Preisunterschied nicht. Sie ist berechtigt, und ich würde sie selbst stellen. Was mich beschäftigt, ist etwas anderes: Fast niemand fragt sie früh genug.

Ich bin mehrfach zu Geräten gerufen worden, die jemand direkt beschafft hatte — nicht, um zu sagen «hätten Sie mal», sondern weil ich der Einzige in Reichweite war, der das Gerät kannte. Und dann sitzt man vor einem System ohne Servicedokumentation, ohne Kalibrierwerte, ohne Zugang zur Software, und muss dem Menschen gegenüber ehrlich sagen: Ich darf hier nicht arbeiten, und ich will es auch nicht. Das ist für beide Seiten unangenehm.

Was ich daraus gelernt habe: Der Preisvorteil ist am Anfang sichtbar und die Kosten sind es am Schluss. Deshalb dieser Artikel — damit die Liste einmal vollständig vorliegt, bevor die Bestellung rausgeht. Wenn danach jemand trotzdem direkt kauft und es gut geht, freue ich mich ehrlich. Ich habe lieber informierte Kundinnen und Kunden als abhängige.

Rene und Artmed V1.png

Über den Autor

"René Pfister ist Elektroingenieur FH und Exec. MBA (Universität St. Gallen), Gründer der Artmed GmbH (seit 2002) und Dozent an der Laserschule Schweiz. Er unterrichtet nahezu alle Module des V-NISSG-Sachkundenachweises, ist Experte für Prüfungsabnahmen und Autor mehrerer Fachbücher über Lasertechnologie. Über die Laserschule Schweiz bildet er zudem Laserschutzbeauftragte aus — für Industrie, Pharma, Spitäler, Polizei und Bundesstellen. Er schult auf allen Gerätetypen und behandelt selbst — mit den Spezialgebieten Tattooentfernung, Permanent-Make-up-Entfernung und vaskuläre Läsionen. Denn nur wer die Behandlung aus eigener Hand kennt, kann sie glaubwürdig lehren. Seit über 20 Jahren steht Artmed für geprüfte, vermessene und persönlich betreute Lasersysteme im Schweizer Markt."

Wenn Sie ein Angebot aus dem Ausland vorliegen haben: Bringen Sie es mit. Wir gehen die sechs Etappen gemeinsam durch und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall darin fehlt — auch dann, wenn Sie am Schluss dort kaufen.

Und wenn Sie bei uns kaufen, steht die Liste nicht im Kleingedruckten, sondern als Position in der Offerte.

Weshalb mit uns? Die ganze Kette – nicht nur das Gerät: Alle sieben Glieder im Überblick →

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