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Kursangebot

Für bestimmte Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall (z. B. Haarentfernung mit Laser, Tattooentfernung, Haut- und Pigmentbehandlungen oder Behandlungen von Cellulite und Fettpolstern) benötigen Sie in der Schweiz ab dem 1. Juni 2024 einen Sachkundenachweis gemäss V-NISSG.

Je nach eingesetzter Technologie (z. B. Laser, Radiofrequenz, Ultraschall, Kryolipolyse etc.) und Anwendung ist ein entsprechender spezifischer Sachkundenachweis erforderlich.

Kursdaten und weitere Informationen finden Sie auf:
www.laserschule.ch

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